Meine Praxis ist seit 2009 nach dem Europäischen Qualitätsmanagement (EPA) zertifiziert. In dern Jahren 2012, 2015, 2018 und 2021 haben wir uns erfolgreich rezertifizieren können:
2006 ist die "Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung" in Kraft getreten. Hierin hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen an ein
einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festgelegt.
Die Einführung eines solchen internen Qualitätsmanagements ist verbindlich, eine Zertifizierung ist vom Gesetzgeber jedoch nicht vorgeschrieben. Dennoch gibt es gute Gründe für eine
Praxis, sich zertifizieren zu lassen:
Die Zertifizierung ist ein wichtiger Schritt, um die Umsetzung des Verfahrens durch einen neutralen Dritten zu überprüfen. Zudem motiviert es die Mitarbeiter, da sie die Qualität ihrer Arbeit
beweisen können. Durch den "Blick von außen" wird weiteres Verbesserungspotential ersichtlich.
Mit dem Zertifikat haben wir als Praxis ein sichtbares Zeichen erhalten. Für Sie als Patient, als Versicherter oder auch als Vertragspartner. Ihnen dient das Zertifikat als Garant,
eine Einrichtung vorzufinden, in der wesentliche Qualitätsanfoderungen erfüllt werden.
Das Zertifikat von Stiftung Praxissiegel e.V. erhalten Einrichtungen, die ein QM-System erfolgreich durchlaufen haben und definierte Anforderungen erfülllen. Zum gegenwärtig akkreditierten
Qualtätsmanagement-System "Europäisches Praxisassessment (EPA)" gehören verschiedene Bestandteile, wie ein strukturiertes Selbstassessment, eine Mitarbeiter- und Patientenbefragung,
eine Begehung der Räumlichkeiten (Visitation) sowie Interviews und Feedbackgespräche im Team.
Entschließt sich eine Einrichtung für die Zertifizierung nach dem EPA-Verfahren, müssen zunächst alle zuvor genannten Bestandteile ordnungsgemäß absolviert werden. Weiterhin muss die Einrichtung
mindestens 50% der im Verfahren angewandten Indikatoren erreichen und besonders relevante Indikatoren erfüllen.
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